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Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden | |||
WAZV
Gotha und Landkreisgemeinden
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Abwasser - Kleinkläranlagen - Kleinkläranlagen sind kleine, kompakte Kläranlagen mit bis zu 50 Einwohnerwerten (DIN 4261/DIN EN 12056), die häusliche Abwässer über eine mechanische (Mehrkammergrube) und biologische Stufe (Tropfkörper, Tauchkörper, Festbettreaktor, Belebungsverfahren, SBR) vorreinigen können. Anlagen über 50 EGW werden als Kleinbelebungsanlagen bezeichnet. Kleinkläranlagen sind durch den Grundstückseigentümer gemäß den Anforderungen der gültigen Abwasserverordnung zu errichten und zu betreiben, wenn Sie noch nicht an eine zentrale Kläranlage angeschlossen sind oder werden. Die Entsorgung der vorgereinigten Abwässer erfolgt über Teilortskanalisationen (TOK) oder als sog. Kleineinleiter (KE) direkt in ein nahegelegenes Gewässer oder einen Graben. TOK´s sind also orts- oder straßenbezogene Kanalisationen, die das Abwasser von den Grundstücken sammeln und weitertransportieren. Die Fäkalschlammentsorgung erfolgt durch uns i.d.R. mindestens einmal jährlich. Die unerlässliche Wartung von Kleinkläranlagen wird durch den Eigenbetrieb des WAZV Gotha und Landkreisgemeinden kostengünstig angeboten. Der WAZV verfügt gemäß ThürKKAVO über das Zertifikat zur Wartung von KKA.
Steht der Anschluss von Grundstücken an die zentrale, vollbiologische Kläranlage im Rahmen der geplanten Erschließung durch den Zweckverband gemäß seinem Generalentwässerungsplan an, so müssen auch die provisorischen Kleinkläranlagen oder abflusslosen Sammelgruben kurzgeschlossen, d.h. außer Betrieb genommen werden; ggf. ist zusätzlich die Grundstücksentwässerungsanlage zu verändern bzw. zu erneuern, denn auch für den privaten Bereich gilt die Verpflichtung zur Dichtheit seiner Anlagen. Die Eigentümer werden rechtzeitig durch unser technisches Kundenzentrum hierzu informiert und beraten. |
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