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wag.jpg (23491 Byte) Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden
WAZV Gotha und Landkreisgemeinden


Abwasser

- Kleinkläranlagenverordnung -

Am 26.März 2010 ist die „Thüringer Verordnung über Anforderung an Wartung und Kontrolle von Kleinkläranlagen“ (Thüringer Kleinkläranlagenverordnung –ThürKKAVO-) erlassen worden. Die ThürKKAVO ist am 14.Mai 2010 in Kraft getreten.

In dieser Verordnung sind die Anforderungen an die Eigenkontrolle und die Wartung durch den Betreiber (i.d.R. der Grundstückseigentümer) der Kleinkläranlagen (KKA) sowie die Kontrolle, Datenerhebung und –verarbeitung durch den sogenannten Abwasserbeseitigungspflichtigen somit dem WAZV Gotha und Landkreisgemeinden (kurz WAZV) geregelt.

Informationen zu Verfahrensweisen für die Kontrolle und Wartung von neu errichteten oder bestehenden teil- und vollbiologischen Kleinkläranlagen mit Einleitung in einen Vorfluter oder in den Untergrund (Direkteinleiter):

Zusätzliche Informationen:

  • Fragen und Antworten zum Thema Kleinkläranlagen auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLFUN)
  • Richtlinie für die Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen des TMLFUN
  • Homepage der Thüringer Aufbaubank
  • Informationen zum Förderprogramm f. KKA inkl. aller Formulare

 


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