Inhalt: |
|
Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WAZV
Gotha und Landkreisgemeinden
|
Gebührenübersicht Gebühren sind laut Satzung Benutzungsgebühren für die öffentlichen Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen wie Grund-, Verbrauchs-, Einleitungs- und Beseitigungsgebühren. Trinkwasserversorgung Für die Lieferung von Trinkwasser wird eine vom Dauerdurchfluss bzw. Nenndurchfluss des Wasserzählers abhängige monatliche Grundgebühr und eine Verbrauchsgebühr erhoben: Gebührensätze
(Nähere Informationen zur Größe der Wasserzähler erhalten Sie hier Abwasserentsorgung Für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung wird eine vom Dauerdurchfluss bzw. Nenndurchfluss des Wasserzählers abhängige monatliche Grundgebühr und eine verbrauchsabhängige Einleitungsgebühr (Frischwassermaßstab) erhoben: Gebührensätze:
Für die Beseitigung von
Abwasser aus abflusslosen Gruben, Kleinkläranlagen oder sonstigen Vorbehandlungsanlagen werden Beseitigungsgebühren erhoben. Die Beseitigungsgebühr wird nach dem Rauminhalt der Abwässer berechnet, die von den Grundstücken abtransportiert werden. - Beseitigungsgebühr für Abwasser aus abflusslosen Gruben: 15,64 EUR / m³ - Beseitigungsgebühr für Abwasser aus Kleinkläranlagen oder sonstigen Vorbehandlungsanlagen sowie Trockenabortanlagen: 30,13 EUR / m³
Für sogenannte Kleineinleiter
wird anstelle der Grund- und Beseitigungsgebühr eine Abwasserabgabe erhoben. - Abwasserabgabe für Kleineinleiter: 17,90 EUR / Einwohner / Jahr - Abwasserabgabe für Kleineinleiter (Geschäftsbetriebe): 0,40 EUR / m3 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Wir aktualisieren diese Seiten regelmäßig! Schauen Sie gelegentlich mal wieder hier vorbei! |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||