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wag.jpg (23491 Byte) Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden
WAZV Gotha und Landkreisgemeinden


Gebührenübersicht

Gebühren sind laut Satzung Benutzungsgebühren für die öffentlichen Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen wie Grund-, Verbrauchs-, Einleitungs- und Beseitigungsgebühren.

Trinkwasserversorgung

Für die Lieferung von Trinkwasser wird eine vom Dauerdurchfluss bzw. Nenndurchfluss des Wasserzählers abhängige monatliche Grundgebühr und eine Verbrauchsgebühr erhoben:

Gebührensätze 

  • Verbrauchsgebühr: 
2,12 EUR pro m³ brutto
  • Grundgebühr nach Zahl der eingebauten Wasserzähler und deren Dauerdurchfluss (Q3) bzw Nenndurchfluss (Qn) des Wasserzählers:
Zählergröße
nach Nenndurchfluss in Qn
Zählergröße
nach Dauerdurchfluss (Q3)
mtl. brutto bis 31.12.2002 
EUR
1,5 (für Einzelgärten) 2,5 (für Einzelgärten) 1,74
2,5 4,0 6,96
6,0 10,0 111,28
10,0 16,0 139,10
15,0 25,0 180,83
> 15,0 / sonstige > 25,0 / sonstige auf Anfrage

(Nähere Informationen zur Größe der Wasserzähler erhalten Sie hier Link)

Abwasserentsorgung

Für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung wird eine vom Dauerdurchfluss bzw. Nenndurchfluss des Wasserzählers abhängige monatliche Grundgebühr und eine verbrauchsabhängige Einleitungsgebühr (Frischwassermaßstab) erhoben:

Gebührensätze:

  • verbrauchsabhängige Einleitgebühr: 
2,18 EUR pro m³
 
  • wird auf dem Grundstück eine Vorklärung verlangt, beträgt die Einleitgebühr:
1,09 EUR pro m³
  • Grundgebühr nach Zahl der eingebauten Wasserzähler und deren Dauerdurchfluss (Q3) bzw Nenndurchfluss (Qn) des Wasserzählers:
Zählergröße
nach Nenndurchfluss in Qn
Zählergröße
nach Dauerdurchfluss (Q3)
mtl. brutto bis 31.12.2002 
EUR
1,5 (für Einzelgärten) 2,5 (für Einzelgärten) 1,63
2,5 4,0 6,50
6,0 10,0 104,00
10,0 16,0 130,00
15,0 25,0 169,00
> 15,0 / sonstige > 25,0 / sonstige auf Anfrage

Für die Beseitigung von Abwasser aus abflusslosen Gruben, Kleinkläranlagen oder sonstigen Vorbehandlungsanlagen werden Beseitigungsgebühren erhoben.  Die Beseitigungsgebühr wird nach dem Rauminhalt der Abwässer berechnet, die von den Grundstücken abtransportiert werden.

- Beseitigungsgebühr für Abwasser aus abflusslosen Gruben: 15,64 EUR / m³

- Beseitigungsgebühr für Abwasser aus Kleinkläranlagen oder sonstigen Vorbehandlungsanlagen sowie Trockenabortanlagen: 30,13 EUR / m³

 

Für sogenannte Kleineinleiter wird anstelle der Grund- und Beseitigungsgebühr eine Abwasserabgabe erhoben.

- Abwasserabgabe für Kleineinleiter: 17,90 EUR / Einwohner / Jahr

- Abwasserabgabe für Kleineinleiter (Geschäftsbetriebe): 0,40 EUR / m3 


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