Fäkalschlammentsorgung

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden ist auch für die Entsorgung von Fäkalschlämmen aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben zuständig.  Gemäß seiner Entwässerungssatzung und in Abhängigkeit vom Anlagentyp sind die Fäkalschlämme regelmäßig zu entsorgen und dem Zweckverband zur weiteren Behandlung zu übergeben.

Der Zweckverband hat hierzu die Stadtwirtschaft Gotha GmbH, Kindleber Straße 188, Gotha, als zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb mit den Aufgaben der Fäkalschlammentsorgung beauftragt. In der folgenden Tabelle (Download) finden Sie daher Angaben zu den geplanten Entsorgungsterminen in Ihrer Gemeinde.

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Darüber hinaus sind auch im Einzelfall gesonderte Entsorgungstermine unter Telefon 03621-5103217 mit der Stadtwirtschaft Gotha GmbH vereinbar.

Bitte beachten Sie, dass für eine ordnungsgemäße Entsorgung Ihr Grundstück bzw. die Kleinkläranlage oder abflusslose Grube uneingeschränkt zugänglich sein muss. Die Fahrzeuge haben eine Breite von ca. 3,50 m und eine begrenzte Kapazität an Saugschläuchen (maximal 30 m) und Technik auf Ihren Fahrzeugen zur Verfügung. Zusätzlicher Bedarf ist rechtzeitig abzustimmen und kostenpflichtig. Dieses gilt insbesondere auch für eine Endreinigung der Anlage im Zuge der Außerbetriebnahmen von Kleinkläranlagen mit Anschluss an eine zentrale Kläranlage.

Wir weisen darauf hin, dass für einen ordnungsgemäßen Betrieb die Kleinkläranlagen nach der Entleerung umgehend durch Betreiber/ Eigentümer wieder mit Brauchwasser zu befüllen sind.

Gemäß DIN 4261 sind folgende Abfuhrzyklen einzuhalten:

Leitet Herunterladen der Datei einHinweis Entsorgung