Gewerblich-industrielle Einleitungen
Für die Einleitung von gewerblich-industriellen Abwässern in die öffentliche Kanalisation (sog. Indirekteinleiter) gelten besondere Bedingungen, da oftmals eine Einleitung ohne Vorbehandlung der Abwässer (z.B. über Abscheider) zu einer Schädigung der Entwässerungsanlagen durch Korrosion, des Reinigungsprozesses auf den Kläranlagen oder der Gefährdung von Personal und Bevölkerung führen kann.
Die speziellen Anforderungen, Verfahrenswege und einzuhaltenden Grenzwerte sind in der Abwasserverordnung (AbwV) und Thüringer Indirekteinleiterverordnung (ThürIndV)nach Industriezweigen unter Beachtung von abwassertechnischen Regelwerken und DIN EN-Normen festgelegt. Die Einleitungen unterliegen prinzipiell der Anzeige- und Genehmigungspflicht gemäß Entwässerungssatzung durch den Zweckverband. Er behält sich zudem vor, Kontrollen der gewerblichen Abwassereinleitungen gemäß der Thüringer Abwassereigenkontrollverordnung (ThürAbwEKVO) durchzuführen.
Häufigste Form der Vorbehandlung von Abwässern des Gewerbekunden zur Einhaltung o.g. Grenzwerte sind sog. Abscheideranlagen:
Im Rahmen seiner Eigenkontrollpflicht gemäß Thüringer Abwassereigenkontrollverordnung (ThürAbwEKVO) ist der Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden gehalten, regelmäßig eine Erhebung über die Abwassereinleitungen von Industrie- und Gewerbebetrieben (sog. Indirekteinleiterkataster) sowie Kontrollen durch die Entnahme von Abwasserproben auf Kosten der Einleiter hinsichtlich der Einhaltung der Einleitbedingungen durchzuführen.