Leichtflüssigkeitsabscheider

Leichtflüssigkeitsabscheider gemäß DIN EN 858 bzw. DIN 1999-100 zur Abscheidung mineralölhaltiger Abwässer z.B. beim Abwasseranfall von Werkstätten, Waschplätzen und -anlagen, Tankstellen oder der Autoverwertung gemäß Abwasserverordnung Anhang 49. Die Entsorgung hat mindestens alle 1 bis 5 Jahre unter bestimmten Bedingungen zu erfolgen. Der Grenzwert für Kohlenwasserstoffe ges. beträgt 20 mg/l.


Funktionsschema einer Leichtflüssigkeitsabscheideranlage:

Im vorgelagerten Schlammfang sollen sich die enthaltenen Feststoffe wie z.B. Schmutz, Staub oder Sand durch die Schwerkraftwirkung absetzen, um den anschließenden Abscheideprozess nicht zu verschlechtern. Hier erfolgt eine gravitative Trennung des Abwassergemisches in eine Öl-/Benzinschicht und einen Wasseranteil. Koaleszenzabscheider sind insbesondere dann erforderlich, wenn die Öltröpfchen sehr fein verteilt und klein vorliegen (z.B. bei dem Einsatz von Hochdruckspülgeräten). Zur Abtrennung werden hier physikalische Effekte genutzt (Koaleszenzeinsatz). Bei dem Einsatz von Tensiden (Waschsubstanzen), z.B. in Waschanlagen, können sich auch stabile Emulsionen bilden, so dass ggf. weitergehende Behandlungsanlagen (Spaltanlagen) erforderlich sind. Eine Probenahmemöglichkeit ist vorzusehen.