Grundstücksentwässerung
Letztes Bindeglied zwischen Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage und der öffentlichen Kanalisation ist der Abwasserhausanschluss. Ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht für alle Grundstücke, sofern ein Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung gegeben ist. Der Grundstücksanschluss erfolgt dabei je nach Abwassersystem des Zweckverbandes als Mischkanal oder als Schmutz- und Regenwasserkanal (s. Abb.).
Das Abwasser wird an den Zweckverband über einen Kontroll- und Übergabeschacht an der Grundstücksgrenze übergeben. Dieser dient zur Kontrolle der Abwässer und Kanäle (z.B. für Inspektion/Dichtheitsprüfung) sowie als Möglichkeit zur Reinigung (z.B. bei einer Verstopfung). Hausanschlussleitungen werden heute in der Regel in Kunststoffleitungen (vorzugsweise PP-Material) oder alternativ in Steinzeug in Dimensionen von DN 150 hergestellt. Die DIN 1986 / DIN EN 1610 sowie die DIN EN 12056 sind zu beachten.
Beispiel einer Hausanschlussleitung im Trenn- (oben) und Mischsystem (unten):
Nach deutschlandweiten Untersuchungen sind ein Großteil der vorhandenen, alten Hausanschlüsse undicht. Deshalb hat der Gesetzgeber mit dem neuen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgelegt, dass spätestens alle 15 Jahre Grundstücksentwässerungsanlagen einer Dichtheitsprüfung zum Schutz des Grundwassers zu unterziehen sind. Hierzu ist jeder Grundstückseigentümer selbst verpflichtet. Vorher sollte jedoch der genaue Verlauf geklärt, die Leitung gereinigt und befahren werden, um evt. vorhandene Schäden lokalisieren zu können. Sind keine Schäden sichtbar, kann ggf. auf die weitere Prüfung verzichtet werden. Für jeden Eigentümer der neu baut, stellt diese Anforderung schon aus Gewährleistungs- und Versicherungsgründen eine Selbstverständlichkeit dar.
Die optische Inspektion erfolgt mittels einer speziellen Kanalkamera vom Hauptkanal oder Kontrollschacht aus. Die Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 kann mit Wasser, Druck oder Luft erfolgen. Ist der Kanal undicht, so ist er entsprechend des Schädigungsgrades kurz- oder mittelfristig zu sanieren. Wir unterstützen Sie gerne bei der richtigen Auswahl.
Schritt für Schritt zum Netzanschluss - was Sie alles beachten müssen:
- Anforderung einer Stellungnahme zum Anschluss an die Entwässerung;
- Antrag auf Herstellung oder Änderung eines Hausanschlusses bzw. der Grundstücksentwässerung;
- Rechtzeitige Leitungsauskünfte und Schachtscheinerstellung;
- Auftrag zur Anschlussherstellung / Bauausführung, Vermessung und Kontrolle;
- Inbetriebsetzung oder Stilllegung der Anlage.
Grundsätzlich sind sämtliche Arbeiten zur Herstellung, Änderung oder Stilllegung der Grundstücksentwässerungsanlage genehmigungspflichtig. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Einleitungsbedingungen, Verlauf und Art der Kanäle sowie beachten Sie auch unbedingt, dass ausreichendes Gefälle, ein geeigneter Übergabeschacht (bis Sohltiefe 1,50 m als DN 400, ab Sohltiefe 1,50 m als DN 1000) und eine Rückstausicherung vorgesehen sind. Zur Beratung und Unterstützung sowie deren formelle Beantragung halten wir für Sie speziell geschulte Fachkräfte im sog. Technischen Kundenzentrum mit Sitz in Gotha bereit. Natürlich stehen Ihnen auch die Meisterbereiche vor Ort für Fragen zur Verfügung.
Die Bemessung der Gebühr für Schmutzwasser erfolgt auf der Grundlage der Mengenerfassung aus der Wasserzählerablesung (Trinkwasser). Die Erhebung einer Niederschlagswassergebühr richtet sich nach den tatsächlich an die öffentliche Entwässerung angeschlossenen Flächen.
Eine Reduzierung der Abwassermengen ist nur nach Stellung eines gesonderten Antrags mit Einbau eines genehmigten Unterzählers, z.B. für die Gartenbewässerung, als verbindliche Nachweisgrundlage möglich. Jedoch sollte man sich über das hieraus entstehende Kosten-Nutzen-Verhältnis im Klaren sein.