Kanalisation

„Abwasser ist“, nach § 57 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), „das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen und sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit abfließende Schmutzwasser sowie das Niederschlagswasser aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser“. Abwasser ist dabei vom Abwasserbeseitigungspflichtigen (dem Zweckverband) zu beseitigen und in zentralen Kläranlagen zu reinigen, wobei Niederschlagswasser vorzugsweise ortsnah versickert werden kann und sollte.

Je frischer das Abwasser ist und desto schneller es zur nächstgelegenen Kläranlage transportiert werden kann, umso besser ist es. Hierzu trägt ein funktionierendes und störungsfreies Entsorgungsregime, aber auch jeder einzelne Abwasserproduzent in dem Maße bei, in welcher Art Abwasser anfällt und was er besser nicht mit dem Abwasser entsorgen sollte wie z.B. Feuchtetücher, Ohrenstäbchen oder sonstigen Müll.

Die Abwasserentsorgung, also in erster Linie der Transport, erfolgt über unsere im Untergrund versteckten Abwasseranlagen. Die Ableitung zu den Kläranlagen erfolgt über unser mittlerweile auf über 700 km angewachsenes Kanalisationssystem aus

  • Mischwasserkanalisation (ca. 70 %);
  • Regenwasserkanalisation (ca. 10 %);
  • Schmutzwasserkanalisation (ca. 20 %).

Unter Mischwasserkanalisation verstehen wir die gemeinsame Ableitung (und anschließende Reinigung) von Regen- und  Schmutzwasser in einem Kanalsystem, Mischsystem genannt. Im Verbandsgebiet herrscht dieses System historisch bedingt vor. Es bietet zudem oft das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis bei eng bebautem Untergrund, da nicht zwei Systeme parallel errichtet werden müssen.

Der Nachteil: Durch den Anteil des ebenfalls abzuleitenden Niederschlagswassers ist es größer bemessen, um keinen Rückstau im System oder Überschwemmungen auf der Straße zu erzeugen. Daher sind zusätzlich unter Einhaltung aller Regeln und Gesetze sog. Regenentlastungsanlagen (Regenüberläufe, Überlauf- und Rückhaltebecken, Stauraumkanäle) an bestimmten Stellen im Netz angeordnet, um die Spitzenbelastung im System durch Zwischenspeicherung bzw. den Abschlag von Mischwasser in ein Gewässer zu reduzieren.

Die Ableitung von Schmutzwasser- (= Abwasser) und Niederschlagswasser (Regenwasser) in getrennten Kanalisationssystemen wird als Trennsystem bezeichnet. Dieses wurde im Verbandsgebiet vor allem bei großflächigen Neubaumaßnahmen sowie neuen Wohn- und Gewerbegebieten errichtet. Der Vorteil dieses Systems ist, dass Abwasser in konzentrierter Form anfällt und Abschlagsbauwerke nicht erforderlich sind. Allerdings müssen immer zwei Leitungssysteme parallel verlegt werden (höhere Tiefbaukosten). Das Niederschlagswasser wird meist örtlich, oft über sog. Regenentlastungsanlagen (Regenrückhaltebecken) in das nächste Gewässer gedrosselt eingeleitet.

Als Materialien für die Herstellung der Kanalisation wurde früher vielfach Steinzeug und Beton verwendet. Neue Kanäle bestehen heutzutage vorwiegend aus Stahlbeton- oder hochstabilen Kunststoffwerkstoffen (Polypropylen (PP) bzw. Polyethylen (PE)) je nach benötigter Dimension und Einsatzzweck. Öffentliche Kanäle sind mindestens in Dimensionen von DN 200 verlegt.

Schachtbauwerke sind immer dann erforderlich wenn Richtungs-, Gefälle- oder Profiländerungen anstehen oder ein Zusammenfluss mehrerer Leitungsstränge erfolgt. Ansonsten sind mindestens alle 50 bis 100 m Schächte zu Be- und Entlüftungszwecken, zur Reinigung, Kontrolle und Inspektion der Kanalisation angeordnet.

Zum funktionierenden Transport unserer Abwässer sind aber nicht nur die o.g. Kanalsysteme erforderlich, sondern auch eine Vielzahl an Zwischenbauwerken, um den Abwasserfluss zur Kläranlage gut steuern und gleichmäßig belasten zu können. Hierzu zählen sog. Regenentlastungsanlagen, Regenüberläufe, Drosselbauwerke, Dosierstationen für Eisenchlorid und Abwasserpumpwerke, die in der Regel unbemerkt von Jedermann Ihre Dienste tun. Wir stellen einige davon auf den nächsten Seiten vor.