Kanalreinigung

Die öffentlichen Kanalisationsanlagen müssen regelmäßig von Sand, Schlamm und sonstigen Ablagerungen gereinigt und/oder Verstopfungen beseitigt werden, damit Schmutz- und Regenwasser ungehindert abfließen können. Schließlich soll es keinen Rückstau geben oder anfangen, richtig zu stinken. Wir arbeiten als Fachunternehmen nach dem anerkannten Gütezeichen RAL-R des Kanalbau e.V. und reinigen bzw. spülen unsere Abwasseranlagen mit modernster Hochdruckspültechnik gemäß DIN EN 14654.

Das Prinzip: Über einen Kontrollschacht wird eine regulierbare Hochdruckdüse in die Kanalisation abgelassen. Durch den erzeugten Hochdruck des Spülwassers werden selbst hartnäckige Ablagerungen gelöst, aufgewirbelt und entfernt (s. Abb.). Diese können am nächsten Schacht abgesaugt werden. Mit unseren modernen Hochdruckspülfahrzeugen (HDS) erfolgt in der Regel eine kombinierte Spülung und Schlammabsaugung. Die Ablagerungen bzw. der Schlamm werden im Fahrzeug gespeichert und später entsorgt.

Besonders kompliziert ist die Beseitigung von größeren Verstopfungen. Auch in den Kanal eingewachsene Wurzeln oder schadhafte Kanalabschnitte können die Reinigung erschweren, und müssen erst beseitigt werden.

 

 

Um Verstopfungen oder sogar einen Rattenbefall im Kanal vorzubeugen, darf Folgendes laut Entwässerungssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden nicht in die Kanalisation eingeleitet werden, denn Abwasser dient nicht zur Müllentsorgung:

  • Stoffe, die die Mitarbeiter des Zweckverbandes, die öffentliche Entwässerungsanlage oder die angeschlossenen Grundstücke gefährden oder beschädigen sowie den Betrieb erschweren oder sich schädlich auf die Umwelt auswirken;
  • flüssige oder feste Stoffe, die die Entwässerungsanlagen verstopfen;
  • Fette, Öle, Farbstoffe, Schwermetalle, Kühl- und Grundwässer;
  • Gülle, Blut, Molke, Abwässer aus Tierhaltungen;
  • feuergefährliche, explosive, giftige, infektiöse Stoffe;
  • Abwasser, > 35 °C und mit pH-Wert < 6,5 oder > 9,5.

Zudem gelten für gewerblich stärker belastete Abwässer, die oft vor Einleitung einer Vorbehandlung bedürfen, die strengen Anforderungen der Abwasserverordnung.

Nach der Reinigung erfolgt i.d.R. eine Kontrolle des gesamten Kanalzustandes mittels optischer oder TV-Inspektion.