Kanal-TV-Inspektion

Abwasserkanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen müssen dicht sein. Hierzu ist jeder Betreiber sowie Grundstückseigentümer gemäß gültiger Gesetzeslage verpflichtet, denn Undichtigkeiten in der Abwasserkanalisation können zu einem Austritt von Abwasser in den Untergrund und damit zu einer Verunreinigung von Grundwasser führen.

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden hat sich diesen Anforderungen bereits seit vielen Jahren gestellt. Gemäß Öffnet externen Link in neuem FensterThüringer Abwassereigenkontrollverordnung muss alle 15 Jahre jeder Meter der Kanalisationen auf seinen baulichen Zustand mit Hilfe einer Kanal-TV-Kamera oder durch eine Begehung überprüft werden. Schäden werden auf Video und in Datenbanken dokumentiert und gemäß dem abwassertechnischen Regelwerk nach vorgefundenem Schadensbild in verschiedenen Schadensstufen klassifiziert. Die vorgefundenen Schäden sind sehr vielfältig: Risse, Scherbenbildung, schadhafte Rohrverbindungen, Wurzeleinwuchs, Kanaleinbruch, fehlerhafte Anschlussherstellung....

Für den Zweckverband hat die Überprüfung noch eine Bedeutung: Grundwassereintrag in die Kanalisation durch Undichtigkeiten oder Fehlanschlüssen führt zu einer erheblichen hydraulischen Mehrbelastung der Kanäle und Kläranlagen verbunden mit erhöhten Reinigungskosten. Scherben oder Verwurzelungen können zudem zu einer Verstopfung und Rückstau innerhalb der Leitung führen.

Ergänzend zur Inspektion helfen uns auch Tracertests (Farbe), Nebelgeräte, Deformationsmessungen zur Feststellung von Fremd- und Fehlanschlüssen. Zudem werden vor allem Dichtheitsprüfungen von Leitungen, Hausanschlüssen und Schächten mit Hilfe von Wasser und Luft durchgeführt.