Kleinkläranlagen

Unter dem Begriff Kleinkläranlagen fasst man alle grundstücksbezogenen, kompakten Kläranlagen gemäß DIN 4261 zusammen, die der Behandlung von häuslichem Schmutzwasser vor einer Einleitung in ein Gewässer (Kleineinleiter (KE) bzw. Direkteinleiter) oder in einen Teilortskanal (Indirekteinleiter) dienen. Ein Teilortskanal ist eine öffentliche Kanalisation, aus der auch Abwässer anderer Grundstücke eingeleitet werden.

Kleinkläranlagen gibt es in Größen mit einer Reinigungskapazität von bis zu 50 Einwohnerwerten und einem täglichen Abwasseranfall von nicht mehr als 8 m³. Die Varianten reichen von einfachen, klassischen mechanischen Mehrkammerausfallgruben bis hin zum Stand der Technik entsprechenden, vollbiologischen Reinigungsanlagen (z.B. Tropfkörper, Tauchkörper, Festbettreaktor, Belebungsverfahren, SBR). Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Gewässerqualität sind rein mechanische Anlagen als dauerhafte Lösungen aufgrund deren minderer Reinigungsqualität heute nicht mehr zulässig, sondern müssen, um den Anforderungen der gültigen Abwasserverordnung zu genügen, um eine biologische Stufe ergänzt werden. Im Verbandsgebiet sind noch ca. 4500 Stück grundstücksbezogene Kleinkläranlagen in Betrieb.

In der Thüringer Kleinkläranlagenverordnung wurde 2010 die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes und Zustandes von privaten Kleinkläranlagen verbindlich festgeschrieben. Zur Einhaltung der Bestimmungen ist hierbei neben der Gewährleistung der Dichtheits- und Funktionsprüfung eine ordnungsgemäße Betreibung durch regelmäßige Kontrolle und Wartung (2x jährlich) der Anlage durch ein zertifiziertes Fachunternehmen gemäß Gesetz vorgeschrieben. Unsere Mitarbeiter sind beauflagt, die Einhaltung o.g. Gesetzesanforderungen zu prüfen, regelmäßig vor Ort zu kontrollieren und Mängel der zuständigen Überwachungsbehörde anzuzeigen.

Ob und wann Ihr Grundstück an eine öffentliche, zentrale Kläranlage angeschlossen wird, können Sie auf Anfrage beim Technischen Kundenzentrum auf Basis unserer Planungen gemäß dem gültigen Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) erfahren. Mit dem Zeitpunkt der Anschließbarkeit werden Sie dann mit einer angemessenen Frist zum Kurzschluss resp. Außerbetriebnahme Ihrer Kleinkläranlage aufgefordert. Die alte Kleinkläranlage kann – ein guter Bauzustand vorausgesetzt, von Ihnen weiter genutzt werden, z.B. als Regenwasserzisterne, als Kontroll- oder Übergabeschacht. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne und kontrollieren im Anschluss die Außerbetriebnahme.

Wird Ihr Grundstück gemäß ABK dauerhaft  nicht an eine zentrale Kläranlage angeschlossen, besteht die Möglichkeit der finanziellen Öffnet externen Link in neuem FensterFörderung seitens des Freistaats Thüringen für einen Ersatzneubau oder für die Nachrüstung bestehender Anlagen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur weiteren Beratung zur Verfügung.

Durch die Reinigung der Abwässer in einer Kleinkläranlage wird sog. Fäkalschlamm produziert. Die Öffnet internen Link im aktuellen FensterEntsorgung des Fäkalschlamms aus Kleinkläranlagen oder abflusslosen Sammelgruben sollte im Sinne einer funktionierenden und ordnungsgemäßen Reinigungsleistung regelmäßig, je nach Anlagentyp mindestens aber einmal jährlich erfolgen. Zu beachten ist, dass dabei nicht die gesamte Anlage entleert wird, sondern nur ein Teil des Schlammes.  Andernfalls funktioniert eine sofortige Wiederinbetriebnahme der biologischen Reinigung nicht und die Abwässer gelangen nahezu ungeklärt in ein Gewässer.