Änderung im Zahlungsverkehr – Einführung der Empfängerüberprüfung durch Banken und Zahlungsdienstleister - Angabe des Kontoinhabers

Neuigkeiten

Änderung im Zahlungsverkehr – Einführung der Empfängerüberprüfung durch Banken und Zahlungsdienstleister - Angabe des Kontoinhabers

 

Ab dem 9. Oktober 2025 müssen alle Banken und Zahlungsdienstleister eine verpflichtende Empfängerüberprüfung durchführen, wenn eine Überweisung getätigt wird – sowohl bei Echtzeit- als auch bei Standardüberweisungen. Dies bedeutet, dass die Bank des Absenders vor der Genehmigung einer Überweisung überprüfen muss, ob der angegebene Empfänger tatsächlich der Inhaber des Kontos ist, auf das das Geld überwiesen werden soll. Bei dieser Überprüfung wird der angegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Kontoinhabers abgeglichen, um Falschüberweisungen und Betrugsfälle zu verhindern.

 

Die Empfängerüberprüfung ist eine Sicherheitsmaßnahme, die ab dem 9. Oktober 2025 für alle Überweisungen innerhalb der Europäischen Union erforderlich wird. 

 

Die EU-Verordnung sieht vor, dass Banken den Absender über Unstimmigkeiten informieren müssen, bevor der Zahler die Überweisung autorisieren kann. Wenn beispielsweise der angegebene Empfänger nicht mit der zugehörigen IBAN übereinstimmt, muss der Absender über diesen Fehler informiert werden, bevor er die Zahlung bestätigen kann.

 

Mit den geplanten Änderungen im Bereich der Überweisungen (in erster Linie auch bezogen auf Echtzeitüberweisungen) wird sich das Bankwesen in Europa grundlegend verändern. Echtzeitüberweisungen bieten den Vorteil der Schnelligkeit und Effizienz, bringen jedoch auch neue Risiken mit sich, insbesondere im Hinblick auf Betrug und Fehler bei Transaktionen. Die Einführung der Empfängerüberprüfung stellt sicher, dass die Sicherheit des Zahlungsverkehrs gewahrt bleibt und schützt sowohl Bankkunden als auch Banken vor finanziellen Verlusten.

 

Folgende Punkte sind wesentlich:

  • Die Überprüfung gilt sowohl für Echtzeitüberweisungen als auch für herkömmliche Überweisungen.
  • Die Bank überprüft die Daten direkt vor der Freigabe der Überweisung und informiert den Zahlenden über das Ergebnis.
  • Die Empfängerüberprüfung ist für beide Parteien kostenlos und soll die Sicherheit der Zahlungen erhöhen.

 

Damit eine reibungslose Zahlungsabwicklung gewährleistet bleibt, ist es zwingend erforderlich, dass bei Zahlungen an den Zweckverband die in Zahlungsaufforderungen und Bescheiden genannte Bankverbindung einschließlich der exakten Angabe des Kontoinhabers verwendet wird.

Wir bitte Sie daher, diese Angaben in Ihrem System rechtzeitig zu aktualisieren und sicherzustellen, dass der auf der Zahlungsanforderung angegebene Kontoinhaber WAZV Gotha und Landkreisgemeinden bei der Überweisung eingetragen wird. Nur so kann eine automatische Zuordnung Ihrer Zahlung erfolgen und mögliche Rücküberweisungen vermieden werden.

Zudem besteht die Möglichkeit, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Dies ermöglicht eine einfache und sichere Abwicklung der Zahlungen. Die Unterlagen für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates werden, sofern keines vorliegt, mitübersandt bzw. können beim Zweckverband abgefordert werden.