An dieser Stelle geben wir unsere Stellenausschreibungen bekannt.

Hinweise zur Datenverarbeitung

Hier finden Bewerberinnen und Bewerber Hinweise zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen der Stellenbesetzungsverfahren des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden. [Download]

Offene Stellen finden sie am Ende dieser Seite!

 


 Ausbildungen

Aktuell ausgeschriebene Ausbildungsberufe:

Für im Jahr 2026 beginnende Ausbildungen wird die Begründung von Ausbildungsverhältnissen in folgenden Berufsbildern angestrebt:

  • Umwelttechnologe/-in für Wasserversorgung (1 Ausbildungsstelle)

  • Umwelttechnologe/-in für Abwasserbeseitigung (3 Ausbildungsstellen)

  • Elektroniker/-in für Betriebstechnik (1 Ausbildungsstelle)

  • Industriekaufmann/-frau (1 Ausbildungsstelle)

Kontakt:

Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden, Kindleber Straße 188, 99867 Gotha, Frau Zimmermann (03621/387-489)

Hinweis zur Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen:

Die Ausbildung ist sowohl im Bereich Trinkwasser als auch im Bereich Abwasser interessant und abwechslungsreich und dauert in beiden Berufen drei Jahre.

Ab Beginn der Ausbildung nehmen die Auszubildenden für etwa eineinhalb Jahre an speziellem fachpraktischen Unterricht in der Ausbildungsstätte Weimar des BVE (Bildungsverein der Ver- und Entsorgungsunternehmen Thüringen e. V.) teil. Im dritten Jahr finden in der Ausbildungsstätte des BVE dann noch Lehrgänge zur Vertiefung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie zur Prüfungsvorbereitung statt. Der theoretische Unterricht wird in der Berufsschule erteilt.

Hier finden sie Informationen zum Thema Ausbildungsberufe - externe Bildungseinrichtungen, Berufsschulstandorte, zuständige Stellen

  • Der Wasser- und Abwasserzweckverband bildet in seinem Eigenbetrieb regelmäßig Jugendliche in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) aus. 

Dies betrifft vorrangig die sogenannten Umwelttechnischen Berufe, aber auch andere Berufsbilder.

Ausbildungsberufe im Überblick:

Die Ausbildungsverhältnisse im Eigenbetrieb bestimmen sich nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.03.2005 in seiner jeweiligen Fassung sowie nach den Vorschriften der Tarifverträge für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) sowie den diese ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung. Darüber hinaus sind das Jugendarbeitsschutzgesetz sowie einschlägige Dienstvereinbarungen zu beachten.

Hier finden sie unsere Ausbildungs- und Stellenangebote: