Wir (Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
- Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.wazv-gotha.de/.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 02.06.2026 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns:
Telefon: +49 (0) 3621 387 - 30
Telefax: +49 (0) 3621 387 - 435
E-Mail: info@wazv-gotha.de
Oder nutzen Sie unser Meldeformular: https://www.wazv-gotha.de/barriere-melden.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit teilweise vereinbar. Maßgeblich sind die Anforderungen der EN 301 549 (Web Content Accessibility Guidelines 2.1, Konformitätsstufe AA). Aufgrund der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen ist die Vereinbarkeit derzeit nicht vollständig gegeben.
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- Das SEPA-Lastschriftmandat steht derzeit nur als nicht ausfüllbare Druckvorlage zur Verfügung, da es technisch nicht in ein barrierefreies, ausfüllbares Format überführt werden konnte.
- Einzelne als PDF bereitgestellte Dokumente (u. a. Satzungen, Gebührenordnungen, Bekanntmachungen) sind noch nicht vollständig getaggt und daher mit Screenreadern nur eingeschränkt nutzbar.
- Bei den ausfüllbaren PDF-Formularen sind die Feldbeschriftungen und die Tabulator-Reihenfolge für Screenreader noch nicht abschließend optimiert.
- Die inhaltliche Aussagekraft der Alternativtexte einzelner Bilder sowie Statusmeldungen einzelner dynamischer Komponenten sind noch nicht abschließend manuell geprüft.
Wir arbeiten daran, diese Punkte schrittweise zu beheben.
Unverhältnismäßige Belastung
Eine Ausnahme aufgrund unverhältnismäßiger Belastung wird nicht geltend gemacht.
Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit
Soweit einzelne Dokumente vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht für ein aktives Verwaltungsverfahren benötigt werden, fallen sie nach den anwendbaren Rechtsvorschriften nicht unter die Pflicht zur barrierefreien Bereitstellung.
Barrierefreie Alternativen
Für das SEPA-Lastschriftmandat sowie für weitere nicht barrierefreie Dokumente stellen wir auf Anfrage eine zugängliche Fassung bzw. Unterstützung beim Ausfüllen bereit. Bitte wenden Sie sich hierzu an uns: Telefon +49 (0) 3621 387 - 30 oder E-Mail info@wazv-gotha.de. Die benötigten Angaben können auch telefonisch, schriftlich oder per E-Mail aufgenommen werden.
Evaluationsmethode
Die Bewertung der Barrierefreiheit beruht auf einer Selbstbewertung. Sie wurde mit einem etablierten automatisierten Prüfverfahren (axe) durchgeführt und durch manuelle Tests der Tastaturbedienung, des Verhaltens bei Vergrößerung (bis 400 %), der Textabstände sowie der interaktiven Komponenten (u. a. Cookie-Dialog, mobiles Menü, Bildergalerie, Meldeformular) ergänzt. Die Umsetzung erfolgte durch eine beauftragte Fachagentur.
Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:
- schrittweises Tagging der bereitgestellten PDF-Dokumente bzw. Ersatz durch barrierefreie HTML-Inhalte
- Schaffung einer barrierefreien Alternative für das SEPA-Lastschriftmandat
- abschließende Optimierung der Feldbeschriftungen der ausfüllbaren PDF-Formulare
- vorgesehene unabhängige Nachprüfung (z. B. BITV-Test) zur Bestätigung des erreichten Standes
Förmliche Bestätigung über die Barrierefreiheit unserer Website
Eine förmliche Bestätigung (Zertifizierung) durch eine unabhängige Stelle liegt derzeit nicht vor. Die Angaben beruhen auf einer Selbstbewertung.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, oder wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos; es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter:
Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Dienstsitz beim Thüringer Landtag
Häßlerstraße 6
99096 Erfurt
Telefon: 0361 573118000
E-Mail: kontakt@tlmb.thueringen.de
Sonstige Angaben zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen der Website, mindestens jedoch einmal jährlich überprüft und aktualisiert.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02.06.2026 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 02.06.2026 überprüft.