Gebühren
Der Zweckverband erhebt für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungs- bzw. Entwässerungseinrichtung Grund,- Verbrauchs,- Einleitungs- und Beseitigungsgebühren.
Trinkwasserversorgung
Für die Lieferung von Trinkwasser wird auf Grundlage der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) eine vom Dauerdurchfluss bzw. Nenndurchfluss des Wasserzählers abhängige monatliche Grundgebühr und eine Verbrauchsgebühr erhoben:
Gebührenhöhe ab 01.01.2021:
- Verbrauchsgebühr: 1,89 EUR netto zzgl. 7% Ust. pro m³
- Grundgebühr nach dem Nenndurchfluss (Qn) bzw. dem Dauerdurchfluss (Q3) des eingebauten Wasserzählers:
Zählergröße nach Nenndurchfluss in Qn | Zählergröße nach Dauerdurchfluss (Q3) | mtl. Grundgebühr netto zzgl. 7 % USt in EUR |
1,5 (für Einzelgärten) | 2,5 (für Einzelgärten) | 1,63 |
2,5 | 4,0 | 6,50 |
6,0 | 10,0 | 104,00 |
10,0 | 16,0 | 130,00 |
15,0 | 25,0 | 169,00 |
> 15,0 / sonstige | > 25,0 / sonstige | auf Anfrage |
(Nähere Informationen zur Größe der Wasserzähler erhalten Sie hier)
Abwasserentsorgung
Für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung wird auf Grundlage der Beitrags-und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) eine vom Dauerdurchfluss bzw. Nenndurchfluss des Wasserzählers abhängige monatliche Grundgebühr sowie Einleitungsgebühren (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren) erhoben:
Gebührenhöhe ab 01.01.2021:
- Schmutzwassergebühr: 1,82 EUR pro m³
- wird auf dem Grundstück eine Vorklärung verlangt (Kleinkläranlage), beträgt die Schmutzwassergebühr: 0,75 EUR pro m³
- Niederschlagswassergebühr: 0,48 EUR pro m²
- Grundgebühr nach dem Nenndurchfluss (Qn) bzw. dem Dauerdurchfluss (Q3) des eingebauten Wasserzählers:
Zählergröße nach Nenndurchfluss in Qn | Zählergröße nach Dauerdurchfluss (Q3) | mtl. Grundgebühr brutto in EUR |
1,5 (für Einzelgärten) | 2,5 (für Einzelgärten) | 1,63 |
2,5 | 4,0 | 6,50 |
6,0 | 10,0 | 104,00 |
10,0 | 16,0 | 130,00 |
15,0 | 25,0 | 169,00 |
> 15,0 / sonstige | > 25,0 / sonstige | auf Anfrage |
Für die Beseitigung von Abwasser aus abflusslosen Gruben, Kleinkläranlagen oder sonstigen Vorbehandlungsanlagen werden Beseitigungsgebühren erhoben. Die Beseitigungsgebühr wird nach dem Rauminhalt der Abwässer berechnet, die von den Grundstücken abtransportiert werden.
- Beseitigungsgebühr für Abwasser aus abflusslosen Gruben: 37,03 EUR / m³
- Beseitigungsgebühr für Abwasser aus Kleinkläranlagen oder sonstigen Vorbehandlungsanlagen sowie Trockenabortanlagen: 47,52 EUR / m³
Für sogenannte Kleineinleiter wird anstelle der Grund- und Beseitigungsgebühr eine Abwasserabgabe erhoben.
- Abwasserabgabe für Kleineinleiter: 17,90 EUR / Einwohner / Jahr
- Abwasserabgabe für Kleineinleiter (Geschäftsbetriebe): 0,40 EUR / m³