Gebühren

Der Zweckverband erhebt für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungs- bzw. Entwässerungseinrichtung Grund,- Verbrauchs,- Einleitungs- und Beseitigungsgebühren.

Trinkwasserversorgung

Für die Lieferung von Trinkwasser wird auf Grundlage der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) eine vom Dauerdurchfluss bzw. Nenndurchfluss des Wasserzählers abhängige monatliche Grundgebühr und eine Verbrauchsgebühr erhoben:

Gebührenhöhe ab 01.01.2021:

  • Verbrauchsgebühr: 1,89 EUR netto zzgl. 7% Ust. pro m³
  • Grundgebühr nach dem Nenndurchfluss (Qn) bzw. dem Dauerdurchfluss (Q3) des eingebauten Wasserzählers:
Zählergröße
nach Nenndurchfluss in Qn
Zählergröße
nach Dauerdurchfluss (Q3)
mtl. Grundgebühr netto zzgl. 7 % USt in EUR
1,5 (für Einzelgärten) 2,5 (für Einzelgärten) 1,63
2,5 4,0 6,50
6,0 10,0 104,00
10,0 16,0 130,00
15,0 25,0 169,00
> 15,0 / sonstige > 25,0 / sonstige auf Anfrage

 

 (Nähere Informationen zur Größe der Wasserzähler erhalten Sie hier)

Abwasserentsorgung

Für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung wird auf Grundlage der Beitrags-und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) eine vom Dauerdurchfluss bzw. Nenndurchfluss des Wasserzählers abhängige monatliche Grundgebühr sowie Einleitungsgebühren (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren) erhoben:

Gebührenhöhe ab 01.01.2021:

  • Schmutzwassergebühr: 1,82 EUR pro m³      
  • wird auf dem Grundstück eine Vorklärung verlangt (Kleinkläranlage), beträgt die Schmutzwassergebühr:  0,75 EUR pro m³
  • Niederschlagswassergebühr: 0,48 EUR pro m²
  • Grundgebühr nach dem Nenndurchfluss (Qn) bzw. dem Dauerdurchfluss (Q3) des eingebauten Wasserzählers:
  • Zählergröße
    nach Nenndurchfluss in Qn
    Zählergröße
    nach Dauerdurchfluss (Q3)
    mtl. Grundgebühr brutto  in
    EUR
    1,5 (für Einzelgärten) 2,5 (für Einzelgärten) 1,63
    2,5 4,0 6,50
    6,0 10,0 104,00
    10,0 16,0 130,00
    15,0 25,0 169,00
    > 15,0 / sonstige > 25,0 / sonstige auf Anfrage

     


Für die Beseitigung von Abwasser aus abflusslosen Gruben, Kleinkläranlagen oder sonstigen Vorbehandlungsanlagen werden Beseitigungsgebühren erhoben.  Die Beseitigungsgebühr wird nach dem Rauminhalt der Abwässer berechnet, die von den Grundstücken abtransportiert werden.

  • Beseitigungsgebühr für Abwasser aus abflusslosen Gruben: 37,03 EUR / m³
  • Beseitigungsgebühr für Abwasser aus Kleinkläranlagen oder sonstigen Vorbehandlungsanlagen sowie Trockenabortanlagen: 47,52 EUR / m³ 

Für sogenannte Kleineinleiter wird anstelle der Grund- und Beseitigungsgebühr eine Abwasserabgabe erhoben.

  • Abwasserabgabe für Kleineinleiter: 17,90 EUR / Einwohner / Jahr
  • Abwasserabgabe für Kleineinleiter (Geschäftsbetriebe): 0,40 EUR / m³