Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz vom 31. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 140) dient der Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (ABl. L 305 vom
26.11.2019, S. 17), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2022/1925 (ABl. L 265 vom 12.10.2022, S.
1) geändert worden ist (im Folgenden: Whistleblower-Richtlinie).

Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) vom 31. Mai 2023 am 2. Juli 2023
(BGBl. 2023 I Nr. 140) steht nunmehr eine weitreichende gesetzliche Regelung auch zum nationalen
Hinweisgeberschutz zur Verfügung. Für den Geschäftsbereich des Wasser- und Abwasserzweckverbandes
Gotha und Landkreisgemeinden wurde eine interne Meldestelle nach § 12 HinSchG eingerichtet.

Links & Downloads

Öffnet externen Link in neuem FensterWhistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates

Öffnet externen Link in neuem FensterHinweisgeberschutzgesetz

Öffnet externen Link in neuem FensterMerkblatt der internen Stelle zum HinSchG


Erreichbarkeit der Internen Meldestelle

Es stehen folgende Meldekanäle zur Verfügung, um Verstößen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz der
internen Meldestelle im Geschäftsbereich des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und
Landkreisgemeinden zu melden:

E-Mail: Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailinterne.meldestelle[at]wazv-gl.de

Bitte beachten Sie, dass derzeit keine verschlüsselte elektronische Kommunikation außerhalb unserer
verbandseigenen Infrastruktur möglich ist. Sobald die Daten beim Wasser- und Abwasserzweckverband
Gotha eingegangen sind, greifen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten
gegen Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder
gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen (siehe Datenschutzerklärung).