Hier finden Sie Informationen zu den zugelassenen Installateuren:


Installateurverzeichnis

Die Trinkwasseranlage (Hausinstallation) des Grundstückseigentümers (Kunde) darf gemäß § 10 Abs. 4 der Wasserbenutzungssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden nur durch ein von uns zugelassenes und im Installateurverzeichnis befindliches Installationsunternehmen errichtet oder wesentlich verändert werden. Alternativ muss eine vorhabensbezogene Gastkonzession des Unternehmens beantragt werden. Eine Genehmigung und Inbetriebsetzung der Anlage durch den Zweckverband mit Einbau des Wasserzählers kann ansonsten nicht erfolgen.

Hinweis: Das Verzeichnis gilt nur für Trinkwasser und stellt keine Gewährleistung für die fachliche Qualität der Unternehmen dar. Wir als Zweckverband sind Mitglied desÖffnet externen Link in neuem Fenster Fachverbandes SHK - Sanitär, Heizung, Klima Thüringen.

Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die eingetragenen Installationsunternehmen sortiert nach Gemeinden. Für die Richtigkeit der Telefonnummern und E-Mailadressen übernehmen wir keine Garantie.

Achtung: Bitte prüfen Sie die Gültigkeit des Ausweises Ihres Installateurs rechtzeitig, um Verzögerungen bei Bau und Inbetriebnahme zu vermeiden.

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Zur Information:

Download Ortstinstallateurausschuss