Nutzung von Standrohren/Bauwasserzählern zur zeitweiligen Trinkwasserbereitstellung

Zur vorübergehenden Entnahme von Trinkwasser aus dem Versorgungsnetz des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden auf Baustellen, für Veranstaltungen im Freien oder zu sonstigen Zwecken besteht die Möglichkeit, ein Standrohr oder einen Bauwasserzähler zu nutzen. Dies betrifft vorrangig trinkwassertechnisch nicht erschlossene Grundstücke. Für angeschlossene Grundstücke kann grundsätzlich der vorhandene Hausanschluss genutzt werden. 

Standrohr:

Wird vorübergehend Wasser für Bau- oder sonstige Zwecke benötigt, kann innerhalb des Versorgungsgebietes des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden aus Hydranten im öffentlichen Bereich mittels eines Standrohres Trinkwasser aus dem Versorgungsnetz entnommen werden.

Bauwasserzähler:

Eigenheimbesitzer, die Bauwasser benötigen, aber noch keinen eigenen Trinkwasseranschluss haben, können von der Möglichkeit des Bauwasseranschlusses Gebrauch machen. Ein Bauwasseranschluss als provisorischer Netzanschluss erfordert eine längere Vorlaufzeit.

Hinweise zum Vorgehen (Ausgabe und Rückgabe): 

Über die Nutzung eines Standrohres bzw. eines Bauwasserzählers wird ein Vertrag abgeschlossen, in dem die Rechte und Pflichten beider Seiten festgeschrieben sind. In diesem wird auch der Zählerstand zum Zeitpunkt der Übergabe dokumentiert. Er enthält die konkreten Erläuterungen zur Verfahrensweise der Aus- und Rückgabe des Standrohres. Ebenso werden Bedingungen im Zusammenhang mit der Bedienung und Nutzung festgeschrieben, die zu beachten sind. Die Nutzung von durch den Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden zur Verfügung gestellten Geräten ist nur im Versorgungsgebiet des Zweckverbandes zulässig. Zählerstandrohre anderer Wasserversorger dürfen nicht eingesetzt werden.

Die vertraglichen Bedingungen zur Nutzung eines Standrohres und Bauwasserzählers finden Sie hier .

Der Mietvertrag wird bei Abholung des Standrohres/Bauwasserzählers geschlossen. Die Kaution in Höhe von 500,00 € muss vor Abholung mittels Überweisung auf folgende Bankverbindung hinterlegt werden:

IBAN:DE87 8207 0000 0522 7210 01
BIC: DEUTDE8EXXX

Verwendungszweck: Kaution Standrohr

Folgende Entgelte/ Gebühren fallen im Zusammenhang mit der Vermietung netto an (brutto zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer, 7 %):
BezeichnungBemessungsgrundlageGebühr pro Einheit
KautionPauschal

500,00 €

Grundgebühr für die Dauer der Inanspruchnahmepro Tag

2,85 €

VerwaltungsgebührEinmalig

98,19 €

Verbrauchsgebühr für die entnommene Wassermengein m3

2,50 €

Für Mietgegenstände, die länger als 3 Monate eingesetzt werden sollen, sind jeweils 10 Tage vor Ablauf des dritten Monats nach der Ausgabe zur Feststellung des Zählerstandes, zur Kontrolle sowie zur Desinfektion vom Mieter bei der Ausgabestelle vorzulegen. Dem Mieter wird ein neuer Mietgegenstand ausgehändigt, für den keine erneute Kaution zu hinterlegen ist. 

Bei Schäden am Standrohr und/oder am Wasserzähler ist dieses unverzüglich zurückzugeben.

Bei der Rückgabe nimmt der Vertreter des Zweckverbandes aus dem Meisterbereich Trinkwasser Gotha eine Sichtprüfung im Hinblick auf augenscheinlich erkennbare Beschädigungen vor. Das Ergebnis dieser Kontrolle sowie Gerätenummer, Zählerstand und Rückgabedatum werden in einem Rückgabeprotokoll festgehalten.

Zeiten für die Abholung und Rückgabe (nach vorheriger Terminabsprache):

Montag bis Donnerstag:07:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag:07:30 bis 11:30 Uhr.

Die Terminabsprache erfolgt mit dem Meisterbereich Trinkwasser Gotha, Kindleber Straße 188, 99867 Gotha.

Hierzu können Sie folgende Kontaktdaten nutzen: