Hausanschluss
Sinn und Zweck des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden ist es letztendlich, Sie als Kunden mit ausreichend gutem und frischem Trinkwasser jederzeit zu versorgen.
Die Hausanschlussleitungen stellen dabei die Verbindung zwischen den Transport- und Versorgungsleitungen des Zweckverbandes und den Hausinstallationen (Versorgungsanlage) der Kunden her. Sie befinden sich bis zur Übergabestelle im Eigentum des Zweckverbandes, die Anschlusskosten ab Grundstücksgrenze sind jedoch vom Kunden wie bei allen Medien auch zu tragen. Wir verlegen seit 1990 nur noch Hausanschlussleitungen aus Kunststoff (PE).
Vor allem zu Beginn der Wasserversorgung bis 1930 sowie zwischen 1965 und 1990 wurden zur Herstellung von Hausanschlussleitungen und Hausinstallationen oft Blei und Stahl verwendet, was heute noch häufig die Ursache von örtlicher Leitungskorrosion, Versicherungsschäden, Rücklösung von Eisen (Braunfärbung) oder Blei, besonders bei längerer Stagnation des Trinkwassers in der Leitung ist. Daher sollten auch Sie als Kunde prüfen, ob hier Handlungsbedarf für einen Austausch besteht.
Übergabestelle vom öffentlichen Netz zu Ihrer Versorgungsanlage und damit auch die Übergabe der Verantwortung für eine ordnungsgemäße Qualität bis zu jedem Zapfhahn im Haus ist die erste Absperrarmatur mit sich anschließendem, geeichten Wasserzähler des Zweckverbandes, welcher sich in der Regel im Hauskeller, -anschlussraum oder einem vorgelagerten Zählerschacht befindet. Die von uns bereitgestellte Wasserqualität steht und fällt somit auch mit dem Zustand und der Qualität Ihrer privaten Hausinstallation.
Zu beachten ist, dass Arbeiten an Ihrer Trinkwasserversorgungsanlage (Hausinstallation) nur durch zugelassene und im Installateurverzeichnis des Wasser- und Abwasserzweckverbandes eingetragene Fachbetriebe ausgeführt werden dürfen. Das sollte Ihnen der Schutz des Trinkwassers und Ihrer eigenen Sicherheit wert sein.
Der Wasserzähler ist Teil der sog. Wasserzähleranlage nach DIN 1988, der entsprechend der benötigten Wassermenge und der Anzahl an Personen gemäß DVGW-Regelwerk ausgelegt ist und den Verbrauch des Kunden misst. Bei einem Einfamilienhaus ist das i.d.R. die Größe Q3 = 4 (m³/h), früher Qn = 2,5. Q3 bezeichnet hier den Dauerdurchfluss des Zählers. Wasserzähler müssen einmal jährlich als Abrechnungsgrundlage durch unsere Mitarbeiter abgelesen werden. Alle 6 Jahre ist laut gültigem Mess- und Eichgesetz der Zähler zu prüfen bzw. auszutauschen.
Die Zähleranlage besteht neben dem Wasserzähler aus Absperrarmaturen und einem Rückflussverhinderer gemäß DIN EN 1717. Damit wird ausgeschlossen, dass Wasser aus der Hausinstallation wieder in das öffentliche Leitungsnetz zurückfließen kann. Rückflussverhinderer und ebenfalls bauseits zu installierende Hauswasserfilter gemäß DIN EN 13443-1 müssen durch den Kunden regelmäßig inspiziert und durch Fachbetriebe (Installateurunternehmen) gewartet werden. Der Filter ist – wenn rückspülbar – alle 2 Monate zurückzuspülen oder alle 6 Monate zu wechseln.
Haben Sie Fragen, benötigen weitergehende Informationen oder möchten Sie Ihren Hausanschluss verändern, auswechseln oder neu herstellen lassen ?
Zur Beratung und Unterstützung sowie deren formeller Beantragung halten wir für Sie speziell geschulte Fachkräfte im sog. Technischen Kundenzentrum mit Sitz in Gotha bereit. Natürlich stehen Ihnen auch die Meisterbereiche vor Ort für Fragen zur Verfügung. Es gelten prinzipiell die Anschlussbedingungen nach den Satzungen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden, welche wir auf unserer Internetseite zur Ansicht bereitstellen.
Schritt für Schritt zum Netzanschluss, was Sie alles beachten müssen.
- Anforderung einer Stellungnahme zur Trinkwasserversorgung;
- Ggf. Auskunft über die Feuerlöschsicherheit (bei Stadt oder Gemeinden);
- Antrag auf Herstellung oder Änderung eines Trinkwasseranschlusses bzw. der Versorgungsanlage (Hausinstallation);
- Rechtzeitige Leitungsauskünfte und Schachtgenehmigung;
- Informationen zur Trinkwasserqualität, Menge und Druckverhältnissen;
- Herstellung eines Bauwasseranschlusses oder Standrohrzähler mieten;
- Abstimmung zur Herstellung oder Änderung des Hausanschlusses;
- Durchführung von Arbeiten an der Versorgungsanlage;
- Inbetriebsetzung des Anschlusses mit Einbau eines Wasserzählers.
Eine rechtzeitige Beantragung und Vorabinformation über die Versorgungsbedingungen sowie Lage und Dimension vorhandener Leitungen im Rahmen der sog. Leitungsauskunft ist zwingend erforderlich, da eine Beschädigung des Leitungsbestandes ausgeschlossen werden sollte. Auch die rechtzeitige Miete eines Standrohres zur zwischenzeitlichen Wasserversorgung wird empfohlen. Standrohre können in Gotha zu besonderen Konditionen gemäß gültiger Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung unter Hinterlegung einer Kaution ausgeliehen werden.
Mehr Informationen, auch zu den örtlich zugelassenen Installateuren für Ihre Hausinstallation erhalten Sie auf persönliche Anforderung im Technischen Kundenzentrum. Natürlich finden Sie auch alle erforderlichen Formulare auf unseren Internetseiten.
Entgegen der weit verbreiteten Meinung ist nicht der Zweckverband für die Feuerlöschsicherheit und -versorgung Ihres Objektes verantwortlich, sondern gemäß Thüringer Brandschutz- und Katastrophenschutzgesetz die Gemeinden und Städte. Sie regeln, wie und in welcher Menge und unter welchen Bedingungen Wasser zur Feuerlöschversorgung zur Verfügung stehen sollte. In der Regel ist – entsprechende Regelungen vorausgesetzt - das Trinkwassernetz erste Quelle hierfür, in manchen Gemeinden aber auch ein vorhandener Feuerlöschteich. Wir können für Sie kostenpflichtig die Feuerlöschverfügbarkeit und den vorhandenen Netzdruck am entsprechenden Hydranten im Versorgungsnetz des Zweckverbandes messen.