Trinkwasserqualität

Trinkwasser ist unser höchstes Gut. Es ist laut Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Wasser, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken sowie zur Körperpflege und –reinigung bestimmt ist.  Um die menschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen zu bewahren, ist es daher entsprechend umfangreich zu schützen, um eine einwandfreie, genusstaugliche Qualität jederzeit und an jedem Ort zu gewährleisten.

Aus diesem Grund wird unser Trinkwasser gemäß TrinkwV und in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Gotha regelmäßig durch ein anerkanntes Trinkwasserlabor mikrobiologisch, chemisch und physikalisch untersucht. Zu diesem Zweck wurden Probenahmestellen in einzelnen Trinkwasseranlagen und vor allem bei unseren Kunden in den jeweiligen Versorgungsgebieten installiert. Das Verbandsgebiet ist nach der Trinkwasserherkunft gemäß TrinkwV in Versorgungsgebiete unterteilt.

Die dort entnommenen Proben geben letztendlich ein ausreichendes Gesamtbild zur Bewertung der Trinkwasserqualität im Verbandsgebiet. Das durch uns gelieferte Trinkwasser entspricht allen Anforderungen an die gültige Trinkwasserversorgung.

Ergänzt werden die Untersuchungen durch Kontrollen der Trinkwasserschutzgebiete und Analysen der dort gewonnenen Rohwässer auch unter korrosionschemischen Gesichtspunkten. Auf dieser Basis kann die Trinkwasseraufbereitung des Rohwassers zu Reinwasser optimal eingestellt werden.

Eine Übersicht über die Qualitätsparameter nach Versorgungsgebieten (Ergebnisse der Überprüfung nach TrinkwV) sowie Angaben zur Wasserhärte und zu verwendeten Aufbereitungsstoffen erhalten Sie hier auf unseren Internetseiten.

Das Trinkwasser hat in den meisten Versorgungsgebieten einen Härtegrad zwischen 2,5 und 5,0 °dH. Das entspricht lt. Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) dem Härtebereich 1 und bedeutet, dass unser Wasser sehr weich ist. Damit gibt es praktisch keine Kalkablagerungen auf Fliesen, im Wasserkocher oder in der Waschmaschine. Eine Ausnahme bilden einige Ortsteile der Stadt Waltershausen mit einem Härtebereich von 2 (ca. 10-11 °dH, mittelhart) bzw. 3 (ca. 15-17 °dH, hart).

Zur Verhinderung einer Verkeimung im Versorgungsnetz erfolgt eine Desinfektion am Ende der Aufbereitungsphase in den jeweiligen Wasserwerken. Dazu werden geringe Konzentrationen an Chlordioxid gemäß DIN EN 12671 bzw. an kleineren Anlagen Natriumhypochlorit gemäß DIN EN 901 Typ 1 (Chlorbleichlauge) dem Wasser zugesetzt.