Die Satzungen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden

Hinweise zu den hier vorliegenden Satzungen und Gesetzestexten

Die vorliegende Sammlung enthält die gültigen Satzungen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes in der aktuellen Textfassung als PDF-Dateien.

Nach einem allgemeinen Hinweis und dem Titel der Satzung/Verordnung folgt immer ein Einleitungssatz, in dem die gesetzlichen Grundlagen für den Erlass genannt werden. Danach folgt der eigentliche Satzungs-/Verordnungstext, in den sämtliche Änderungen seit dem Erlass der ursprünglichen Satzung/Verordnung eingearbeitet sind.

Satzungen können nur durch Satzung geändert werden!

Es existieren ggf. zu einer Satzung/Verordnung eine Reihe von Änderungssatzungen/ -verordnungen. Um Ihnen die Mühsal des Einordnens dieser Änderungen in den Ursprungstext zu ersparen, finden Sie in dieser Sammlung "nur" Textfassungen in der o.g. Form vor (inkl. eingearbeitete Änderungen).

Der letzte Paragraf in der Satzung ist der Paragraf "In-Kraft-Treten". Hier wird angegeben, wann die Satzung in Kraft trat und ggf. welche Paragrafen oder Satzung mit welchem Datum außer Kraft gesetzt wurden.
Auf den Inhalt dieses Paragrafen wurde bewusst an dieser Stelle verzichtet, da dieser bei jeder Satzungsänderung / -neufassung betroffen ist und an dieser Stelle zur Unübersichtlichkeit bzw. Unkorrektheit führen würde. Ausnahme bilden hier nur die gerade beschlossenen und veröffentlichten Neufassungen der Beitrags- und  Gebührensatzungen.

Existieren zu einer Satzung/Verordnung Änderungssatzungen/-verordnungen, so sind diese nach dem Paragraph "In-Kraft-Treten" in Form einer Tabelle aufgelistet. Die Tabelle enthält in chronologischer Folge alle Satzungs-/Verordnungsänderungen mit Titel der Satzung/Verordnung, Fundstelle (Erscheinungstermin des Amtsblattes mit der Bekanntmachung), die geänderten Paragraphen und die Art der Änderung.
Unter "Fundstelle" ist das Amtsblatt aufgeführt, in dem die jeweilige Änderungssatzung/-verordnung im Originaltext nachgelesen werden kann.